Gut zu wissen!

Folgend finden Sie Beiträge zu Themen, die die koschere Zertifizierung und den koscheren Status von Produkten betreffen.

 

REWE informiert

 

Wir freuen uns, dass ein großes Unternehmen wie REWE auf seiner Internetseite über die koscheren Speisegesetze informiert. Natürlich hat dieser Artikel keine Garantie auf Vollständigkeit.

 

Klicken Sie hier, um auf die Seite von REWE weitergeleitet zu werden. 

 

 

Apfelaroma

 

Es wurde die Frage an uns gerichtet aus welchen Bestandteilen deklariertes Apfelaroma aus Apfelsaftschorlen besteht. 

 

Eine Expertin einer großen deutschen Firma antwortet folgendermaßen:

 

Die EU Gesetzgebung schreibt vor, dass bei natürlichen Aromen mindestens 95% aus der deklarierten Frucht (in diesem Falls also Apfel) kommen muss. Die restlichen 5% können zur Geschmacksabrundung aus anderer Quelle kommen. Allerdings wäre es im Fall des Apfelaromas sehr unwahrscheinlich, dass z.B. noch Aroma aus Wein zugesetzt wird, da es nicht zum Geschmacksprofil passt. 

 

Kohlesäurehaltiges Mineralwasser an Pessach

 

Stellungnahme zum Verzehr von kohlesäurehaltigem Mineralwasser an Pessach:

 

In Deutschland wird derzeit in der Regel keine Kohlensäure aus Fermentationsprozessen, bei denen Weizen zum Einsatz kommt, eingesetzt. Die Kohlensäure wird entweder industriell (chemisch) hergestellt oder es handelt sich um Naturkohlensäure.

 

Die Deklaration „mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Kohlensäure vulkanischen Ursprungs ist und aus demselben Vorkommen stammt wie das Wasser. Hier ist gewährleistet, dass das Mineralwasser definitiv nicht aus Fermentationsprozessen stammt.

 

Diese Angaben stammen von den Kundenbetreuern der  folgenden Unternehmen (Stand April 2016) und sind übereinstimmend:

 

Coca-Cola Deutschland

Gerolsteiner Brunnen

Selters Mineralquelle Augusta Victoria GmbH (Unternehmen der Radeberger Gruppe)

IDM – Informationszentrale Deutsches Mineralwasser.

 

Schellack

Äpfel mit Schellack

  • Importierte Äpfel können mit Schellack (E 904) gewachst sein
  • Kennzeichnung der Ware ist Pflicht (z.B. „gewachst“)
  • Kennzeichnungspflicht auch bei verpacktem Obst
  • Ob Kennzeichnung stets vorgenommen wird ist fraglich
  • In Deutschland existieren keine Betriebe, die Obst mit Schellack überziehen, da dies verboten ist
  • Es gibt auch natürliche Wachsschichten auf Äpfeln
  • Wikipedia-Artikel zu Schellack

 

Quellen:

 

Bundesvereinigung der Erzeugerorganisation Obst und Gemüse e.V. (BVEO)

20.04.2016: Telefonische Auskunft, dass es in Deutschland keine Betriebe gibt, die Obst mit Schellack überziehen. Dies sei verboten. In anderen Staaten ist es zugelassen und diese Äpfel werden auch nach Deutschland importiert.

E-Mail: bveo@drv.raiffeisen.de, Internet: http://www.bveo.de

 

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

29.04.2016 per E-Mail: (…) Tatsächlich können importierte Äpfel mit Shellack (E 904) gewachst sein. Diese müssen aber gekennzeichnet werden, z. B. mit einem Schild „gewachst“ bei der Ware, wenn die Äpfel lose verkauft werden. Auch bei verpacktem Obst gilt die Kennzeichnungspflicht. Hier würde der Hinweis in der Zutatenliste vermerkt werden. Ob die notwendige Kennzeichnung immer vorgenommen wird und in welchem Umfang Äpfel gewachst werden, dazu haben wir keine Erkenntnisse.  

Äpfel, die „schön“ glänzen, könnten gewachst sein, aber es gibt auch natürliche Wachsschichten auf Äpfeln, das hängt von der Sorte ab. Die Wachsschicht verhindert das Austrocknen des Apfels. Teilweise können auch Äpfel, die von Natur eine Wachsschicht haben, noch zusätzlich künstlich gewachst werden. (…)

ernaehrung@vzhh.de, www.vzhh.de