Folgend finden Sie Beiträge zu Themen, die die koschere Zertifizierung und den koscheren Status von Produkten betreffen.
Es wurde die Frage an uns gerichtet aus welchen Bestandteilen deklariertes Apfelaroma auf Apfelsaftschorlen besteht.
Eine Expertin einer großen deutschen Firma antwortet folgendermaßen:
Die EU Gesetzgebung schreibt vor, dass bei natürlichen Aromen mindestens 95% aus der deklarierten Frucht (in diesem Falls also Apfel) kommen muss. Die restlichen 5% können zur Geschmacksabrundung aus anderer Wuelle kommen. Allerdings wäre es im Fall des Apfelaromas sehr unwahrscheinlich, dass z.B. noch Aroma aus Wein zugesetzt wird, da es nicht zum Geschmacksprofil passt.
Stellungnahme zum Verzehr von kohlesäurehaltigem Mineralwasser an Pessach:
In Deutschland wird derzeit in der Regel keine Kohlensäure aus Fermentationsprozessen, bei denen Weizen zum Einsatz kommt, eingesetzt. Die Kohlensäure wird entweder industriell (chemisch) hergestellt oder es handelt sich um Naturkohlensäure.
Die Deklaration „mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Kohlensäure vulkanischen Ursprungs ist und aus demselben Vorkommen stammt wie das Wasser. Hier ist gewährleistet, dass das Mineralwasser definitiv nicht aus Fermentationsprozessen stammt.
Diese Angaben stammen von den Kundenbetreuern der folgenden Unternehmen (Stand April 2016) und sind übereinstimmend:
Coca-Cola Deutschland
Gerolsteiner Brunnen
Selters Mineralquelle Augusta Victoria GmbH (Unternehmen der Radeberger Gruppe)
IDM – Informationszentrale Deutsches Mineralwasser.
Äpfel mit Schellack
Quellen:
Bundesvereinigung der Erzeugerorganisation Obst und Gemüse e.V. (BVEO)
20.04.2016: Telefonische Auskunft, dass es in Deutschland keine Betriebe gibt, die Obst mit Schellack überziehen. Dies sei verboten. In anderen Staaten ist es zugelassen und diese Äpfel werden auch nach Deutschland importiert.
E-Mail: bveo@drv.raiffeisen.de, Internet: http://www.bveo.de
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
29.04.2016 per E-Mail: (…) Tatsächlich können importierte Äpfel mit Shellack (E 904) gewachst sein. Diese müssen aber gekennzeichnet werden, z. B. mit einem Schild „gewachst“ bei der Ware, wenn die Äpfel lose verkauft werden. Auch bei verpacktem Obst gilt die Kennzeichnungspflicht. Hier würde der Hinweis in der Zutatenliste vermerkt werden. Ob die notwendige Kennzeichnung immer vorgenommen wird und in welchem Umfang Äpfel gewachst werden, dazu haben wir keine Erkenntnisse.
Äpfel, die „schön“ glänzen, könnten gewachst sein, aber es gibt auch natürliche Wachsschichten auf Äpfeln, das hängt von der Sorte ab. Die Wachsschicht verhindert das Austrocknen des Apfels. Teilweise können auch Äpfel, die von Natur eine Wachsschicht haben, noch zusätzlich künstlich gewachst werden. (…)
ernaehrung@vzhh.de, www.vzhh.de